Preise
Ernährungsberatung mit Verordnung
Liegt eine ärztlich unterzeichnete Verordnung vor, übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten für die Beratung aus der Grundversicherung. Abzüglich Ihrer Franchise & dem Selbstbehalt.
Die Leistungen sind gemäss Tarifvertrag geregelt und schweizweit vergleichbar.
Messung Körperzusammensetzung (InBody 770)
Bei Interesse informieren Sie mich in der nächsten Sitzung.
Für Externe kostet eine Messung 70 CHF (Bezahlung per Twint oder auf Rechnung). Bitte beachten Sie als externe Interessierte, dass eine Besprechung der Ergebnisse oder Beratung nicht enthalten ist. Ich empfehle Ihnen die Befunde mit einer Fachperson zu thematisieren. Bei Schwangeren und Personen mit Herzschrittmachern finden keine Messungen statt.
Kurs und Input intuitives Essen
8-teiliger Kurs intuitiv Essen
Sie sind am 8-teiligen Kurs zum intuitiven Essen interessiert. Die Kosten umfassen 1300 CHF und beinhalten ein gratis Vorgespräch à 15 Min., ein Erstgespräch à 60 Min. und 7 Folgegespräche à 50 Min. Sie klären selbst ab, ob sich Ihre Krankenkasse über die Zusatzversicherung beteiligt. Bei Bedarf ist auch eine Ratenzahlung möglich. Für ein kostenloses Vorgespräch schreiben Sie mir bitte eine Mail mit Ihrer Telefonnummer.
Sie benötigen kein Vorgespräch, dann buchen Sie direkt das Erstgespräch zum Kurs intuitives Essen à 8 Beratungen
Information zur Abrechnung über die Krankenkasse
Die Ernährungsberatung wird bei folgenden medizinisch indizierten Diagnosen von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztlich unterzeichnete Verordnung vorliegt. Bitte beachten Sie Ihre Franchise und Ihren Selbstbehalt:
-
Stoffwechselkrankheiten
-
Adipositas (BMI ≥ 30 kg/m2)
-
Übergewicht (BMI ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann
-
Adipositas Kinder und Jugendliche (BMI > 97. Perzentile) oder BMI > 90. Perzentile und Folgeerkrankungen durch oder in Kombination mit Übergewicht
-
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
-
Krankheiten des Verdauungssystems
-
Nierenerkrankungen
-
Fehl- sowie Mangelernährungszustände
-
Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile
Waren Sie im letzten Jahr mehr als 12x in der Ernährungsberatung? Klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, unter welchen Bedingungen weitere Beratungen vergütet werden. Nach 12 Sitzungen kann die Krankenkasse ein ärztliches Schreiben verlangen. Bitte beachten Sie, dass für eine Kostengutsprache immer ein ärztliches Schreiben benötigt wird.